E-Rechnung
E-Rechnung? Längst erledigt.
Mit Chingvoice erstellst du E-Rechnungen im Format XRechnung 3.0 nach EN 16931 – in jedem Tarif, auch kostenlos. Ab Start zusätzlich als ZUGFeRD-PDF.
XRechnung 3.0
Das XML-Format, das Behörden und viele Unternehmen erwarten – erzeugt aus deinen Rechnungsdaten.
ZUGFeRD
PDF und strukturierte Daten in einer Datei – lesbar für Menschen und Software (ab Start).
Geprüfte Pflichtfelder
Chingvoice fragt die für EN 16931 nötigen Angaben ab und weist auf fehlende Daten hin.
Öffentliche Auftraggeber
Leitweg-ID hinterlegen und Rechnungen für Behörden-Portale vorbereiten.
Auch für § 19
Kleinunternehmer sind vom Versand ausgenommen, können E-Rechnungen aber freiwillig nutzen.
Unveränderbar
Festgeschriebene Rechnungen werden nicht mehr verändert – PDF und XML bleiben konsistent.
In welchem Tarif? XRechnung (XML) in allen Tarifen inklusive Free. ZUGFeRD-PDF ab Start. Preise ansehen
Zeitplan
Die E-Rechnungspflicht in Deutschland
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft schrittweise verpflichtend. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen. Ausnahmen gelten u. a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise; Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Ausführlicher Ratgeber zur E-Rechnungspflichtseit 01.01.2025
Empfang wird Pflicht
Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können.
bis 31.12.2026
Übergangsphase
Beim Versand sind Papier- und PDF-Rechnungen (PDF mit Zustimmung des Empfängers) weiterhin zulässig.
ab 01.01.2027
Versandpflicht ab 800.000 €
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. Kleinere dürfen bis Ende 2027 noch andere Formate nutzen.
ab 01.01.2028
Versandpflicht für alle
Im inländischen B2B-Geschäft werden E-Rechnungen grundsätzlich für alle Unternehmen zur Pflicht.
Was ist eine E-Rechnung?
Strukturierte Daten statt PDF
Eine E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht – zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD (ab Profil EN 16931). Ein einfaches PDF zählt nicht dazu, sondern gilt als „sonstige Rechnung“.
- XRechnung: reines XML, Standard der öffentlichen Verwaltung
- ZUGFeRD: PDF mit eingebetteten XML-Daten (Hybridformat)
- Ausnahmen u. a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto
Fragen zu E-Rechnung
Gilt die E-Rechnungspflicht auch gegenüber Privatkunden?
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Reicht ein PDF per E-Mail nicht mehr?
Passende Funktionen
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