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Chingvoice

E-Rechnung

E-Rechnung? Längst erledigt.

Mit Chingvoice erstellst du E-Rechnungen im Format XRechnung 3.0 nach EN 16931 – in jedem Tarif, auch kostenlos. Ab Start zusätzlich als ZUGFeRD-PDF.

In welchem Tarif? XRechnung (XML) in allen Tarifen inklusive Free. ZUGFeRD-PDF ab Start. Preise ansehen

Zeitplan

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft schrittweise verpflichtend. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen. Ausnahmen gelten u. a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise; Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Ausführlicher Ratgeber zur E-Rechnungspflicht
  1. seit 01.01.2025

    Empfang wird Pflicht

    Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können.

  2. bis 31.12.2026

    Übergangsphase

    Beim Versand sind Papier- und PDF-Rechnungen (PDF mit Zustimmung des Empfängers) weiterhin zulässig.

  3. ab 01.01.2027

    Versandpflicht ab 800.000 €

    Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. Kleinere dürfen bis Ende 2027 noch andere Formate nutzen.

  4. ab 01.01.2028

    Versandpflicht für alle

    Im inländischen B2B-Geschäft werden E-Rechnungen grundsätzlich für alle Unternehmen zur Pflicht.

Was ist eine E-Rechnung?

Strukturierte Daten statt PDF

Eine E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht – zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD (ab Profil EN 16931). Ein einfaches PDF zählt nicht dazu, sondern gilt als „sonstige Rechnung“.

  • XRechnung: reines XML, Standard der öffentlichen Verwaltung
  • ZUGFeRD: PDF mit eingebetteten XML-Daten (Hybridformat)
  • Ausnahmen u. a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto

Fragen zu E-Rechnung

Gilt die E-Rechnungspflicht auch gegenüber Privatkunden?
Nein. Die Pflicht betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen. E-Rechnungen empfangen können müssen aber auch sie seit 2025 – eine E-Mail-Adresse genügt dafür in der Regel.
Reicht ein PDF per E-Mail nicht mehr?
Bis Ende 2026 darfst du im B2B-Bereich noch PDF-Rechnungen versenden (mit Zustimmung des Empfängers), bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € noch bis Ende 2027. Danach ist grundsätzlich eine E-Rechnung nötig. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

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