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Chingvoice

Für Kleinunternehmen

Kleinunternehmer? Klein-Aufwand.

Ob Nebengewerbe, Handwerk oder kleiner Laden: Chingvoice erstellt Rechnungen nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer und mit passendem Hinweis – und zeigt dir, wo dein Umsatz gerade steht.

Die Grenzen seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben und der des laufenden Jahres darf 100.000 € nicht überschreiten. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort. Alle Details im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?
Ein konkreter Wortlaut ist nicht vorgeschrieben. Üblich ist z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ oder „Steuerbefreiung nach § 19 UStG“. Chingvoice fügt einen solchen Hinweis automatisch ein.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen verschicken?
Nein, Kleinunternehmer sind vom Ausstellen ausgenommen. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber seit 2025.

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