Für Kleinunternehmen
Kleinunternehmer? Klein-Aufwand.
Ob Nebengewerbe, Handwerk oder kleiner Laden: Chingvoice erstellt Rechnungen nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer und mit passendem Hinweis – und zeigt dir, wo dein Umsatz gerade steht.
§ 19 eingebaut
Kleinunternehmerregelung einmal aktivieren – jede Rechnung erhält automatisch den richtigen Hinweis, ohne USt.-Ausweis.
Umsatz im Blick
Sieh jederzeit, wie viel Umsatz du im laufenden Jahr gemacht hast.
Bereit für den Wechsel
Überschreitest du die Grenze, stellst du auf Regelbesteuerung um – deine Daten bleiben, wie sie sind.
Das brauchen Kleinunternehmer
- RechnungenRechnungen ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
- AngeboteAngebote schreiben, die zu deinen Konditionen passen – ebenfalls ohne USt.
- Ausgaben & BelegeAusgaben erfassen für deine EÜR – Vorsteuer ziehst du als Kleinunternehmer nicht ab.
- E-RechnungVom Ausstellen befreit, aber zum Empfang verpflichtet: E-Rechnungen sind trotzdem eine gute Wahl.
Die Grenzen seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben und der des laufenden Jahres darf 100.000 € nicht überschreiten. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort. Alle Details im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Unsere Empfehlung
Free0 €
Für viele Kleinunternehmer reicht Free völlig aus. Brauchst du eigenes Design oder Mahnungen, wechsle zu Start.
Tarife vergleichenHäufige Fragen
Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen verschicken?
Chingvoice für andere Unternehmensformen
Die nächste Rechnung schreibst du in Chingvoice.
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