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E-Rechnung

E-Rechnungspflicht 2025–2028: Was gilt wann?

Der Zeitplan der E-Rechnungspflicht in Deutschland: Empfangspflicht seit 2025, Übergangsfristen bis 2027, Versandpflicht ab 2028. Formate, Ausnahmen und eine Checkliste.

Redaktion Chingvoice · · 2 Min. Lesezeit

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen (Stand: 21. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die elektronische Rechnung im inländischen B2B-Geschäft eingeführt. Die Pflicht kommt in Stufen. Dieser Überblick zeigt, was wann gilt – und was du jetzt tun kannst.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht und der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Dazu zählen insbesondere:

  • XRechnung – ein reines XML-Format, Standard der öffentlichen Verwaltung
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – ein PDF mit eingebetteten XML-Daten (die Profile MINIMUM und BASIC-WL genügen nicht)

Ein PDF, eine Word-Datei oder ein Foto sind keine E-Rechnungen, sondern „sonstige Rechnungen“.

Der Zeitplan

Zeitraum Empfang Versand
seit 1.1.2025 Pflicht für alle Unternehmen Papier und sonstige Formate weiter erlaubt (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers)
2026 Pflicht wie 2025
2027 Pflicht E-Rechnung Pflicht bei Vorjahresumsatz über 800.000 €; darunter sind sonstige Formate noch erlaubt
ab 1.1.2028 Pflicht E-Rechnung grundsätzlich Pflicht für alle

Seit 2025: Empfangen können

Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dafür genügt in der Regel ein E-Mail-Postfach. Wichtig ist, dass du die XML-Daten lesen (z. B. mit einem Viewer) und im Original aufbewahren kannst.

2025 und 2026: Übergangsphase

Beim Versand darfst du weiterhin Papierrechnungen verschicken. PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig, wenn der Empfänger zustimmt. E-Rechnungen dürfen auch ohne Zustimmung des Empfängers versendet werden.

2027: Grenze 800.000 €

Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 € im Vorjahr müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden. Kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier- und PDF-Rechnungen nutzen.

Ab 2028: Pflicht für alle

Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft grundsätzlich für alle Pflicht.

Wer ist nicht betroffen?

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto
  • Fahrausweise
  • bestimmte steuerfreie Leistungen
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Ausstellen – empfangen müssen auch sie

Checkliste: Was du jetzt tun kannst

  1. Empfang sicherstellen: eine E-Mail-Adresse für Rechnungen festlegen und einen Weg zum Lesen von XML-Rechnungen haben.
  2. Archivierung klären: E-Rechnungen im Originalformat unveränderbar aufbewahren.
  3. Kunden fragen: Welches Format bevorzugen deine Geschäftskunden – XRechnung oder ZUGFeRD? Brauchen Behördenkunden eine Leitweg-ID?
  4. Rechnungsprogramm prüfen: Kann es E-Rechnungen nach EN 16931 erzeugen?
  5. Früh umsteigen: Wer schon jetzt E-Rechnungen schreibt, hat 2027/2028 keinen Stress.

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