Zum Inhalt springen
Chingvoice

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) einrichten

So aktivierst du die Kleinunternehmerregelung in Chingvoice und was dann auf deinen Rechnungen steht.

Aktualisiert am 20. Oktober 2026

Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Chingvoice berücksichtigt das automatisch, sobald du die Regelung aktiviert hast.

Regelung aktivieren

  1. Öffne Einstellungen → Firmenprofile und wähle deine Firma.
  2. Aktiviere unter Steuern & Register den Schalter Kleinunternehmer nach § 19 UStG (keine Umsatzsteuer). (Im Onboarding fragt Chingvoice das direkt ab.)
  3. Klicke auf Speichern.

Ab jetzt werden neue Rechnungen und Angebote ohne Umsatzsteuer erstellt. Bereits festgeschriebene Rechnungen bleiben unverändert.

Was auf der Rechnung steht

Auf jeder Rechnung erscheint ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel:

Steuerbefreit nach § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung). Daher wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.

Einen festen Wortlaut schreibt das Gesetz nicht vor. Chingvoice ergänzt den Hinweis automatisch – auf englischen Rechnungen in englischer Sprache. Eigene zusätzliche Hinweise trägst du unter Einstellungen → Texte & E-Mails ein.

Die Umsatzgrenzen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Regelung, wenn

  • der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und
  • der Gesamtumsatz im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.

Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort – bereits der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung. Mehr dazu im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung 2025.

Wechsel zur Regelbesteuerung

Überschreitest du die Grenze oder verzichtest freiwillig, deaktivierst du den Schalter Kleinunternehmer nach § 19 UStG in den Firmenprofilen wieder. Neue Rechnungen enthalten dann wieder die Umsatzsteuer.

Hinweis: Diese Anleitung erklärt die Funktion in Chingvoice und ist keine Steuerberatung.